1. Allgemeines

    Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich mit dem Vertragsinhalt dieser Geschäftsbedingungen. Andere Vertragsbedingung, Änderungen dieser Vertragsbedingung und zusätzliche Regelungen oder Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Fa. ALHA schriftlich anerkannt werden.
  2. Angebote

    Alle von der Fa. ALHA ausgearbeiteten Angebote einschließlich Skizzen, Zeichnungen und technische Dokumentationen bleiben das Eigentum der Fa. ALHA und sind gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Vervielfältigung oder jegliche Art der Speicherung oder sonstigen Verwertung bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Fa. ALHA. Unsere Angebote sind bezüglich Preise, Mengen, Lieferfristen usw. stets freibleibend.
  3. Vertragsabschluss

    Ein Vertragsabschluss kommt erst dann zustande, wenn eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung von der Fa. ALHA vorliegt. Nebenabreden oder Abänderungen der Bedingungen auch Erklärungen unserer Firma sind nur nach schriftlicher Bestätigung rechtsgültig. Bei allen Aufträgen behalten wir uns 5% Mehr- und Minderlieferungen vor. Ergeben Auskünfte oder sonstige Feststellungen nach Auftragsbestätigung Gefährdung unserer Ansprüche, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu verlangen. Kundeneigene Werkzeuge, die uns zur Fertigung zur Verfügung gestellt werden, können bei Nichteinhaltung der Zahlungen, als Sicherheiten in unserer Firma zurück gehalten werden. Bei Ablehnung können wir unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurück treten. Wir sind berechtigt unsere Forderung aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
  4. Lieferungen

    Beanstandungen wegen beschädigter oder unvollständiger Ware sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt bei unserer Firma vorzubringen. Ein vom Kunden vorgeschriebener Liefertermin ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich bestätigt worden ist. Teillieferungen sind gestattet und stehen hinsichtlich Bezahlung und Versandspesen Vollbetreuung gleich. Bei Auslieferung von Aufträgen nach Angaben des Bestellers sind wir nicht verpflichtet zu prüfen, ob hierdurch Schutzrechte verletzt werden, insoweit stellt uns der Besteller von Ansprüchen Dritter frei. Sollte die Auslieferung durch Speditionen erfolgen, ist die Firma ALHA nicht für Transportschäden verantwortlich bzw. haftbar.
  5. Verpackungen

    Die Ware wird in Kartons und auf von der Firma ALHA gestellten Paletten angeliefert. Wir verwenden sowohl Einweg- als auch Mehrwegverpackungen. Die Einwegverpackungen können vom Kunden selbst entsorgt werden. Hierdurch entstehende Kosten müssen zuvor mit der Firma ALHA abgesprochen werden. Die Mehrwegkartons und die Paletten sind sorgfältig zu behandeln und nur für die Aufbewahrung der gelieferten Erzeugnisse zu verwenden. Die Leihverpackungen sind frachtfrei innerhalb von 4 Wochen an uns zurückzuführen bzw. werden bei der nächsten Lieferung durch uns zurückgenommen. Im Falle der Nichtrückgabe berechnet die Firma ALHA dem Besteller die Leichtverpackung bzw. Paletten zum Tagespreis für fabrikneue Verpackung gleicher Ausführung.
  6. Mängel

    Erkennbare Mängel sind der Firma ALHA innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung der Ware beim Besteller schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Wareneingang der Firma ALHA schriftlich anzuzeigen. Es sind in diesen Fällen unverzüglich Proben der beanstandeten Ware an die Firma ALHA zu senden. Nach der Entdeckung von Mängeln darf die Ware nicht weiter verarbeitet werden, um eventuell entstehende Reklamationen so gering wie möglich zu halten. Gewährleistungsansprüche für verarbeitete oder weiter versendete Lieferungen können nur bei Vorlage von neutral gezogenen Proben oder durch der Nachweis von versteckten Mängeln, welche vom Verkäufer verursacht wurden, gelten gemacht werden. Rücksendungen bedürfen der Zustimmung des Verkäufers. Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung kann der Besteller Nachlieferung der beanstandeten Ware verlangen. Wird durch die Nachlieferung der Mangel nicht behoben, ist der Besteller zur Minderung oder Wandlung berechtigt.
  7. Eigentumsvorbehalt

    Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit nachstehenden Erweiterungen: Das Eigentumsrecht an der Ware geht an den Verkäufer erst dann über, wenn der Gesamtabrechnungsbetrag restlos bezahlt worden ist. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sicherungsübereignungen für Pfändungen unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sind unzulässig. Bei den Pfändungen durch Dritte hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen und diese zu veräußern.
  8. Zahlungen

    Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird die Rechnung am Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt und ihre Begleichung hat innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto bzw. nach 30 Tagen netto zu erfolgen. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Rechnungen nebst Nebenforderungen zuzüglich der angefallenen Verzugszinsen verrechnet. Nach Fälligkeit der Rechnung sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank bzw. die von uns seitens unserer Bank berechneten Kreditzinsen zu berechnen. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertag verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für die sämtlichen noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall der Zahlungsziele Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Die diesem Falle sind wir auch berechtigt, bereits in Zahlung genommen Wechsel zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen.
  9. Sonstiges

    Soweit Aufträge von ausländischen Kunden erteilt werden, wird ausdrücklich die Gültigkeit und Anwendung deutschen Rechts für den Auftrag neben den vorstehend genannten Vertragsbedingnungen vereinbart.